Krankenhilfe
Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist gemeldet und/oder hält sich hier auf.Der Antragsteller ist nicht krankenversichert.
Unterlagen
Von Personen, die keine laufende Hilfe beziehen, sind bei Antragstellung vorzulegen:
PersonalausweisNachweise über das gesamte EinkommenNachweise über evtl. vorhandenes VermögenNachweise über Miete und WohngeldNachweise über KrankenversicherungszeitenNachweise über Versicherungen
| --> Während der Corona-Pandemie nur | |
| in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
| und nur mit vorheriger Terminabsprache. |



