Erschließungskosten
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe des Baugesetzbuches.
Die Erschließungskosten umfassen Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die ErschließungsanlagenKosten für die erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtung für ihre Entwässerung und ihre BeleuchtungÜbernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
| --> Während der Corona-Pandemie nur | |
| in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
| und nur mit vorheriger Terminabsprache. |



