Ausnahmegenehmigung von der Sperrzeit für Spielhallen: Beantragung
Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert oder um höchstens drei Stunden verkürzt werden.
Die Ausnahmen werden grundsätzlich befristet und widerruflich erteilt.
Unterlagen:
Es wird empfohlen, eine kurze schriftliche Begründung abzugeben, warum eine Sperrzeitverkürzung beantragt wird. Die Begründung wird zusammen mit dem Antrag auf Sperrzeitverkürzung bei der zuständigen Stelle eingereicht.
| --> Während der Corona-Pandemie nur | |
| in dringend notwendigen Angelegenheiten | |
| und nur mit vorheriger Terminabsprache. |



