Gewerbeabmeldungen
Wird ein Gewerbe nicht mehr oder nicht mehr in Hasbergen ausgeübt, ist dieses abzumelden.
Unterlagen: Personalausweis oder Pass, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen) Kopie des gewerblichen Mietvertrages Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, erhältlich bei der
Handwerkskammer die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden).
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort anmelden.
Die Abmeldung am bisherigen Standort erfolgt in der Regel von Amts wegen. Die neu zuständige Stelle unterrichtet in diesem Fall die bisher zuständige Behörde, die daraufhin die Abmeldung vornimmt.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Kommune etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Gebühren:
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
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Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
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Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)



